- Vorführungsrecht
- Vorführungsrecht n пра́во демонстра́ции (фи́льмов)
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Vorführungsrecht — Recht des Urhebers (⇡ Urheberrecht), ein Werk der bildenden Künste, ein Lichtbildwerk, ein Filmwerk oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen – nicht jedoch… … Lexikon der Economics
Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte — Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt das geistige Eigentum[1] der Urheber im weiteren Sinn und macht diesen Schutz „gerichtlich durchsetzbar“.[2] Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau des Österreichischen Urheberrechtsgesetzes 2 I. Hauptstück:… … Deutsch Wikipedia
Öst UrhG — Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt das geistige Eigentum[1] der Urheber im weiteren Sinn und macht diesen Schutz „gerichtlich durchsetzbar“.[2] Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau des Österreichischen Urheberrechtsgesetzes 2 I. Hauptstück:… … Deutsch Wikipedia
Österreichisches Urheberrecht — Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt das geistige Eigentum[1] der Urheber im weiteren Sinn und macht diesen Schutz „gerichtlich durchsetzbar“.[2] Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau des Österreichischen Urheberrechtsgesetzes 2 I. Hauptstück:… … Deutsch Wikipedia
Urheberrecht (Österreich) — Als Urheberrecht wird in Österreich ein Rechtsgebiet bezeichnet, das dem Schutz geistigen Eigentums dient. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen 2 I. Hauptstück: Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst. (§§ 1 65) 2.1 … Deutsch Wikipedia
Film-Verleih — Ein Filmverleih ist ein Distributor von Kinofilmen, beliefert also Kinos mit Filmkopien oder DVDs und stellt damit ein wichtiges Bindeglied zwischen der Produktion des Films und des Konsums in den Kinos dar. Der Verleih von Filmen als Video auf… … Deutsch Wikipedia
Filmverleih — Ein Filmverleih ist ein Distributor von Kinofilmen, beliefert also Kinos mit Filmkopien oder Datenträgern und stellt damit ein wichtiges Bindeglied zwischen der Produktion des Films und dem Konsum in den Kinos dar. Der Verleih von Filmen als… … Deutsch Wikipedia
Verleihbezirk — Ein Filmverleih ist ein Distributor von Kinofilmen, beliefert also Kinos mit Filmkopien oder DVDs und stellt damit ein wichtiges Bindeglied zwischen der Produktion des Films und des Konsums in den Kinos dar. Der Verleih von Filmen als Video auf… … Deutsch Wikipedia
Verleiher — Ein Filmverleih ist ein Distributor von Kinofilmen, beliefert also Kinos mit Filmkopien oder DVDs und stellt damit ein wichtiges Bindeglied zwischen der Produktion des Films und des Konsums in den Kinos dar. Der Verleih von Filmen als Video auf… … Deutsch Wikipedia
Verwertungsrecht — Das Verwertungsrecht des Urhebers eines Werkes im Sinne des Urheberrechts ist das ausschließliche Recht des Urhebers sein Werk zu verwerten, § 15 I,II UrhG. Die Verwertungsrechte sind in § 15 UrhG aufgelistet und in den §§ 16 22 UrhG geregelt.… … Deutsch Wikipedia
Filmverleih — Fịlm|ver|leih 〈m. 1〉 1. Vermietung von Filmen an die Filmtheaterbesitzer 2. Firma, die das Vorführungsrecht an Filmen vom Hersteller kauft u. die Filme dann verleiht * * * Fịlm|ver|leih, der: Unternehmen, das ↑ Filme (3 a) erwirbt u. in Form… … Universal-Lexikon